PV140L1K8T1NSLC | ||
PV140L9G3B1NTCC | ||
PV140R1D3T1VFHS | ||
PV140R1K1T1NFRL | ||
PV140R1K1T1NSCA | ||
PV140R1K1T1NTCB | ||
PV140R1K1T1NWLA | ||
PV140R1L1A1NFPV | ||
PV180R1D1T1NFHS | ||
PV180R1F3T1NFFC | ||
PV180R1K1B1NFFC | ||
PV180R1K1T1EFPD | ||
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist. | ||
Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeuge in einem der folgenden Kategorien eingesetzt werden: | ||
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat in Betrieb sind, wenn die Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat erfolgt. | ||
PV180R1L1C1NFPD | ||
Dies gilt auch für die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführten Fahrzeuge. | ||
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | ||
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht in einem anderen Zustand als dem Zustand des Fahrzeugs sind. | ||
PV270R1K1D1NFWS | ||
PV270R1K1T1NFWS | ||
PV270R1K1T1NYCB | ||
PV270R9K1T1NTLC | ||
PAVC1002L4222 | ||
PAVC1002L422 PISTON | ||
PAVC10038R4222 | ||
PAVC100R4222 | ||
PAVC65R413 | ||
PV016R1K1T1NDLC | ||
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Zertifikaten für die Berechnung von Zertifikaten. | ||
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 geändert. | ||
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu berücksichtigen, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt sind. | ||
PV016R1K1T1NFWS | ||
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 aufgeführt. | ||
PV016R1K1T1NMR1 | ||
PV016R1K1T1NMRC | ||
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | ||
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 der Kommission [2] zu entnehmen. | ||
Die in Absatz 1 genannten Angaben sind zu beachten. | ||
PV020R1K1T1NDLC | ||
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Leistungen. | ||
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 genannten Risikopositionen. | ||
PV020R1K1T1NMR | ||
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Zulassungsposition. | ||
PV023R1E1T1NGLC | ||
PV023R1K1T1NFWS | ||
PV023R1K1T1NGLC | ||
PV023R1K1T1NHLC | ||
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. | ||
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates [2] erfasst. | ||
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Zulassungskosten. | ||
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen. | ||
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. | ||
PV028R1K1T1NFWS | ||
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |