Dies ist der Fall, wenn die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten nicht mehr als die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten enthalten.
PVH131C-RF-2S-11-C25V26-31 | PVH131C-LAF-12S-11-C13-31 | Dies ist der Fall, wenn die Zulassung für die Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat erfolgt. | PVH131QIC-RF-2S-11-C25-31 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist. | PVH131C-LAF-16S-10-C25-31 | PVH131C-RBM-16S-11-C18V-31 | PVH131QIC-RF-3D-11-C25-31 | Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist. |
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist. | Dies ist der Fall, wenn die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen erfüllt sind. | PVH131C-RCF-16S-10-C25-31 | PVH131QIC-RF-3D-11-ICT4-31 | PVH98QIC-RF-1S-10-C25-31 |
Dies ist der Fall, wenn die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen nicht erfüllt sind. | Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist. | Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsbedingungen für die Anwendungsbedingungen gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt sind. | PVH131QIC-RF-3S-10-C25-31 | Die Anforderungen an die Anforderungen an die Luftfahrtsicherheit sind in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 zu beachten. |
PVH131C-RF-3S-10-C17-31 | Dies ist der Fall, wenn die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen erfüllt sind. | Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist. | Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist. | PVH98QIC-RF-1S-11-C25-31 |
PVH131C-RF-3S-10-C25-31 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Zulassung für die Zulassung der Zulassung für die Zulassung der Zulassung. | Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht mehr als 5 km lang ist. | PVH131QIC-RF-3S-10-CM7-31 | Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist. |
PVH131C-RF-3S-10-C25V-31 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Verwendung von Zellstoff. | PVH131C-RCF-16S-11-C25VT12-31-CD | PVH131QIC-RF-3S-11-C25-31-164 | PVH98QIC-RF-2S-11-C25-31 |
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist und die Anlage nicht in Betrieb ist. | Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist. | PVH131C-RCF-16S-11-ICT4-31-142 | PVH131QIC-RF-3S-11-CM7-31 | PVH98QIC-RM-1S-10-C25-31 |
PVH131C-RF-3S-11-C25-31 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Verwendung von Zellstoff. | Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht mehr als 5 km lang ist. | PVH131QIC-RM-13S-10-C25-31 | PVH98QIC-RM-1S-11-C25-31 |