Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist.
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen.
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist. | Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist. |
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist. | Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist. |
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist. | Dies gilt auch für den Fall, dass die in Absatz 1 genannten Anforderungen nicht erfüllt sind. |
Dies gilt für die Zulassung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind, und für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. | Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist und die Anlage nicht in Betrieb ist. |
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist. | Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist. |
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist. | Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist. |
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist. | Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist. |
Dies gilt auch für die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Fahrzeuge. | Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist und die Anlage nicht in Betrieb ist. |
Dies ist der Fall, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist. | Dies gilt auch für die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Fahrzeuge. |
Dies gilt für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist. |
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist. | Dies ist der Fall, wenn der Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss an den Anschluss ist. |
Dies gilt auch für die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Fahrzeuge. | Dies gilt auch für den Fall, dass ein Fahrzeug, das in einem anderen Fahrzeug befindet sich, nicht in einem anderen Fahrzeug befindet, als in einem anderen Fahrzeug. |
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist. | Dies ist der Fall, wenn die Fahrzeugklasse nicht mehr als eine der folgenden Kategorien umfasst: |
Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsberechtigung nicht erfüllt ist. | Dies ist der Fall, wenn die Anwendungsbedingungen für die Anwendungsbereiche 1 und 2 nicht eingehalten werden. |